Bremen akzeptiert bei Genesenen jetzt auch Antikörpertest als Nachweis

Um als genesen zu gelten, muss man nicht mehr zwingend einen PCR-Test vorweisen können. Auch Antikörpertests reichen nun. Aber nicht alle. Bremens Impfzentren prüfen Befunde.


Das Robert-Koch-Institut erkennt jetzt Antikörpertests als Nachweis einer Corona-Infektion an. Es empfiehlt Betroffenen nur eine statt zwei Corona-Impfungen zur Immunisierung.


Bislang galt in Deutschland nur als von Covid-19 genesen, wer einen PCR-Test zum Beweis vorlegen konnte. Antikörper-Tests zum Nachweis einer Corona-Infektion lehnte das RKI ab. Für einige Bremerinnen und Bremer hatte diese Definition unangenehme Folgen: Sie genossen nicht die gleichen Rechte wie andere Genesene und mussten sich auch, um als vollständig geimpft zu gelten, zwei Impfungen verabreichen lassen, gerade so, als wären sie nie an Covid-19 erkrankt gewesen:


Doch das ändert sich nun. Das Robert-Koch-Institut (RKI) teilt mit: "Der Nachweis einer (…) Infektion kann durch direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion oder (...) mittels validierter SARS-CoV-2-Antikörperserologie nach der Infektion erfolgen." Weiter stellt das RKI fest: "Auch wenn mehr als sechs Monate seit der Diagnosestellung vergangen sind, reicht eine Impfstoffdosis zur vollständigen Grundimmunisierung aus."


Bremen prüft Befunde individuell


Das Bremer Gesundheitsressort bemängelt an den neuen Formulierungen des RKI allerdings, dass offen bleibe, welche Antikörpertests mit welchen Grenzwerten konkret als Nachweise einer durchgemachten Covid-Infektion anerkannt würden, teilt Ressort-Sprecher Lukas Fuhrmann mit. Daher wollten Bremens Impfzentren nun im Zweifelsfall entsprechende Laborbefunde individuell prüfen und bewerten. "Wir würden den Impfberechtigten dahingehend beraten, dass nach RKI-Empfehlung eine einmalige Impfung bei korrekt durchgeführten spezifischen Antikörper-Tests möglich ist und auch, sofern wir vorgelegte Labornachweise bewerten können, die vollständige Immunisierung bescheinigen", so Fuhrmann.


Betroffene, die vielleicht schon einmal, aber noch nicht zweimal geimpft worden sind, können sich mit ihren Fragen an die Gesundheitsbehörde wenden. Die Email-Adresse hierzu lautet: "Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!". Wer von einem niedergelassenen Arzt oder einer niedergelassenen Ärztin geimpft worden ist, sollte sich an den impfenden Arzt oder die impfende Ärztin wenden.


Quellen:

https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/politik/genesene-antikoerpertests-impfung-bremen-100.html