Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und die Sächsische Impfkommission (SIKO) geben Änderungen des § 2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) bekannt:
Der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes kann durch eine einmalige Impfung und einen positiven Antikörpertest, der vor der verabreichten Impfung durchgeführt wurde, erlangt werden.
„Die labordiagnostischen Befunde müssen in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein.“ (Paul Ehrlich Institut)
Die labordiagnostischen Befunde der AProof® Corona Tests werden in einem nach den Qualitätsstandards der RiLiBÄK (Richtlinien der Bundesärztekammer) arbeitenden Labor erhoben und werden daher als Nachweis anerkannt.
Quellen: